Sinteticas Verhaltens- und Ethik-Kodex
Sintetica ist ein weltweit agierendes Pharmaunternehmen, das sich für innovative Therapien und Medikamente in den Bereichen Anästhesie, Schmerztherapie, Intensivpflege und Neuromodulation engagiert.
Nach unseren Grundsätzen ist unsere tägliche Arbeit geprägt von gegenseitigem Respekt und Integrität, von sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung unseres Unternehmens und einer offenen und fairen Kommunikation. Sowohl im Alltag mit den Kolleginnen und Kollegen, als auch mit unseren Partnerfirmen, Angehörigen des Gesundheitswesens, den Behörden sowie Patientinnen und Patienten ist dies für uns selbstverständlich.
Basis unserer Zusammenarbeit und unseres unternehmerischen Handels ist Sinteticas Verhaltens- und Ethik-Kodex.
Transparenz als Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
Die Sintetica GmbH arbeitet mit Krankenhäusern und Kliniken sowie Ärztinnen und Ärzten und deren Fachgesellschaften zusammen. Dieser vertrauensvolle fachliche Austausch mit Organisationen des Gesundheitswesens und Angehörigen der Fachreise ist für uns eine wichtige Basis zur kontinuierlichen Optimierung unserer Produkte und Services und damit zur dauerhaften Verbesserung der Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Als Mitglied in der Organisation zur freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V.“ unterstützt Sintetica aktiv die Umsetzung und Einhaltung des AKG-Kodex. Dieser Kodex sieht eine Offenlegung aller vermögenswerten Zuwendungen an Fachkreisangehörige (Health Care Professional HCP) und Organisationen im Gesundheitswesen (Health Care Organisation HCO) vor. Dazu zählen z. B. Honorare für Referententätigkeiten oder Sponsorings von Veranstaltungen.
Entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen veröffentlicht Sintetica nur dann die individuellen Zuwendungen, wenn eine Einwilligung zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten vorliegt. Andernfalls werden diese Zahlungen anonym aggregiert ausgewiesen.
Selbstverständlich besteht für Fachkreisangehörige jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung zur namentlichen Veröffentlichung schriftlich per Post, Mail oder Fax zu widerrufen.
Für Organisationen im Gesundheitswesen ist eine solche Einwilligung zur Veröffentlichung nicht notwendig.